Der kontinuierliche Abverkauf der "doppelten" Bierdeckel einer privaten Bierdeckelsammlung unterliegt der Umsatz- und der Einkommenssteuer.
Im aktuellen Fall eines nicht berufstätigen Erben wurde dies durch das Finanzgericht Köln (Urteil vom 4. April 2015 - 14 K 188/33) festgestellt. Der Kläger bestritt seinen Lebensunterhalt im Wesentlichen durch den eBay-Verkauf von Bierdeckeln und Bieretiketten aus der privaten Sammlung seines gestorbenen Vaters (Erbschaft). Die geerbte Sammlung umfasste etwa 320.000 Exemplare und wurde auch durch Zukäufe ergänzt. Veräußert wurden lediglich doppelte Exemplare. Die eBay-Erlöse betrugen jährlich zwischen 18.000 und 66.000 €.
Der Kläger begründete seine Klage wie folgt:
Er versteigere lediglich privat gesammelte Gegenstände.
Es entsteht grundsätzlich kein Gewinn, da der Verkaufspreis stets dem Einlagewert entsprechen würde.
Das Gericht sah das anders und führte aus:
Soll die Veräußerung einer privaten Sammlung steuerfrei sein, sollten daher folgende Regeln beachten werden: