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Werkleistung

Eine Werkleistung ist eine Sonderform der Dienstleistung (steuerlich "sonstige Leistung"), deren wichtigste Eigenschaft darin besteht, dass der Leistungserbringer keinerlei selbstbeschafftes, also eingekauftes, Material oder andere Werkstoffe benutzt (Ausnahme: "Nebenstoffe"), sondern dieses ausschließlich durch den Auftraggeber bereitgestellt wird.

Abgrenzung Werkleistung zu Werklieferung

Der Begriff wird auch deshalb benutzt, um die Werkleistung steuerlich von der Werklieferung zu unterscheiden. Bei der Werklieferung verwendet der Leistungserbringer eben selbst eingekaufte, also selbstbeschafftes Material oder Werkstoffe (sogenannte "Hauptstoffe"). 

 

Diese Unterscheidung ist steuerlich extrem wichtig, da dies Auswirkungen auf die Frage hat, wo, also in welchem Land ein Umsatz umsatzsteuerpflichtig ist.

Schwierig wird es, wenn die Unterscheidung nicht ganz eindeutig ist.

 

Beispiel: PKW-REparatur

Es werden Ersatzteile benutzt. Sind das jetzt erhebliche "Hauptstoffe" oder unerhebliche "Nebenstoffe"? Hier gilt die "Vereinfachungsregel":

Materialanteil bis 50% des Gesamtpreises mehr als 50% des Gesamtpreises
Leistung oder Lieferung Werkleistung Werklieferung 
Beispiel Neulackierung des PKW Einbau eines neuen Motors

RECHTSGRUNDLAGE:

  • §3a UStG
  • Abschnitt 3.8 UStAE