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Kaffeesteuer

Die Kaffeesteuer ist eine umstrittene Steuer, da sie nur einen einzigen Zweck verfolgt: den der Steuereintreibung. Es gibt keinen anderen rationalen Grund

Kaffeesteuer

Der Systematik nach ist sie eine Verbrauchssteuer, die also auf den Verbrauch erhoben wird.

Merkmale der Kaffeesteuer

  • Die Steuer steht dem Bund zu.
  • Besteuert wird die Herstellung und der Import von Kaffee und kaffeehaltigen Waren.
  • Die Steuer beträgt 2,19 Euro je Kg für geröstete Kaffeebohnen.
  • Die Steuer beträgt 4,78 Euro je Kg für löslichen Kaffee.
  • Das jährliche Steueraufkommen beträgt ungefähr 1 Mrd. Euro
  • Die Selbströstung für eigene private Zwecke ist steuerfrei!

Geschichte der Kaffeesteuer

  • Die Kaffeesteuer entstand im 17. Jahrhundert. In Preußen gab zunächst ein Kaffeemonopol, d.h. nur der Staat durfte mit Kaffee handeln. Es wurde dann in eine Steuer umgewandelt.
  • Bis 1953 war die Kaffeesteuer so hoch, dass vor allem an den deutschen Westgrenzen ein lukrativer Schmuggel mit Kaffee stattfand (sogenannte Aachener Kaffeefront).
  • Derzeit wird nur in Deutschland, Belgien, Dänamerk, Litauen, Norwegen, Schweiz und Griechenland (seit 2016) eine Kaffeesteuer erhoben.
  • Am 24. Januar 2019 hat die EU-Kommission Deutschland aufgefordert, die Importbeschränkungen beim Kaffee zu lockern. 

Kritik an der Kaffeesteuer

Die Kaffeesteuer zeigt exemplarisch, dass Steuern meist keinen sinnvollen rationalen Hintergrund haben, sondern einzig der Geldbeschaffung für den Fiskus dienen. Kaffee wird immer getrunken, da kann man also sehr einfach etwas draufschlagen, werden sich die Beamten gedacht haben. Der Versuch eines großen deutschen Kaffeehändlers, die Steuer zu kippen, schlug trotz einer Petition mit 20.000 Unterstützern im März 2013 endgültig fehl. 


RECHTSGRUNDLAGE:

  • §11 Kaffeesteuergesetz - Herstellung und Lagerung
  • §15 Kaffeesteuergesetz - Import aus Nicht-EU-Ländern
  • §17 Kaffeesteuergesetz - Lieferungen aus EU-Ländern