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Nachträgliche Herstellungs- oder Anschaffungskosten

Nachträgliche Herstellungs- oder Anschaffungskosten treten bei langlebigen Wirtschaftsgütern auf und sind solche Aufwendungen, die nach der erstmaligen Betriebsbereitschaft anfallen.

Vergleich: Herstellung und Anschaffung

Herstellung Anschaffung
Das langlebige Wirtschaftsgut wird aus selbst beschafften Materialien selbst hergestellt Das langlebige Wirtschaftsgut wird von einem anderen Hersteller aus Ganzes gekauft

AHK sind nicht sofort abziehbar

Anschaffungs- oder Herstellungskosten (sogenannte AHK) sind nicht sofort als Betriebsausgaben abziehbar (sofortige Gewinnminderung) sondern müssen auf eine vorgesehene Nutzungsdauer verteilt werden. Bekannte Nutzungsdauern sind 3 Jahre für Computer, 6 Jahre für PKW oder 10 Jahre für Einbauküchen.

Anschaffungs- / Herstellungskosten nachträgliche Anschaffungs- / Herstellungskosten
Aufwendungen bis Herstellung der Betriebsbereitschaft Aufwendungen, die zu einem späteren Zeitpunkt dem Wirtschaftsgut hinzugefügt oder eingebaut werden

Beispiel PKW:

PKW, Zulassungskosten, Kennzeichen, Überführungskosten

Beispiel: PKW:

 - nachträglicher Einbau einer Standheizung, 
- nachträglicher Anbau einer Anhänger-
   kupplung

Beachte:

Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten sind keine sofort abziehbaren Betriebsausgaben, sondern erhöhen die ursprünglichen AHK und werden auf die Restnutzungsdauer verteilt.


RECHTSGRUNDLAGE:

  • §255 Abs. 1 HGB
  • §6 und §7 EStG