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Gesonderte und einheitliche Feststellung (Steuererklärung)

Bei der gesonderten oder einheitlichen Feststellung handelt es sich um eine Steuererklärung, die für Personengesellschaften, also für GbR, Grundstücksgemeinschaften, Kommanditgesellschaften oder offene Handelsgesellschaften aufgestellt werden muss.

  • Die vorgenannten Gesellschaften sind als Unternehmung zwar Umsatz- und gegebenenfalls Gewerbesteuerpflichtig, jedoch unterliegen sie n i c h t  der Einkommenssteuer. Dies müssen von den jeweiligen Gesellschaftern selbst erklärt und beglichen werden.
  • Die Höhe des steuerpflichtigen Einkommens muss jedoch auf der Ebene der Unternehmung festgestellt werden. Es handelt sich also, vereinfacht gesagt, um eine "Gewinnfeststellungserklärung". Daher auch der Name: Der Gewinn wird "einheitlich" für alle Gesellschafter und "gesondert", also nicht im Rahmen der Einkommensteuererklärung, festgestellt.
  • Grundsätzlich ist für jede Gesellschaft eine solche Erklärung aufzustellen. Besteht die Gesellschaft allerdings nur aus einem Ehepaar, und ist Wohnsitz und Firmensitz identisch, wird u.U. auch darauf verzichtet.

RECHTSGRUNDLAGE:

  • §179 AO
  • §180 AO