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Grundsteuer

Die Grundsteuer, auch oft als Bodenzins bezeichnet, ist eine Steuer auf Grundstücke. Sie wird dem Grunde nach auf den "Grundstückswert" erhoben. Allerdings werden in Deutschland dabei nicht die tatsächlichen Werte herangezogen, sondern sogenannte "Einheitswerte",  die aber wesentlich niedriger als die Marktwerte sind. Dies wurde am 10.04.2018 von BVG als verfassungswidrig eingestuft. Der Gesetzgeber ist daher zu einer neuen gesetzlichen Regelung verpflichtet.

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Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Grundsteuer v. 10.04.2018
BVerfG 10.April 2018.pdf
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Verfahren: 

Auf der Basis der Einheitswerte sowie der Nutzung des Grundstückes wird ein Grundsteuermessbetrag von der Finanzverwaltung festgesetzt, auf den dann jede Gemeinde einen individuellen Hebesatz anwendet. Die Grundsteuer steht vollständig den Gemeinden zu. 

Bedeutung:

Die Grundsteuer ist eine der ältesten direkten Steuern und hat ihren Ursprung in kirchlichen oder grundherrlichen "Grundzehnt" oder "Grundzins". Mit einem Steueraufkommen von ca. 10 Mrd. Euro pro Jahr, ist die Grundsteuer in Deutschland derzeit aber nicht so sehr bedeutsam. 

 

In anderen Ländern, insbesondere in Kanada und den Vereinigten Staaten, stellt die Grundsteuer (dort "Property Tax" genannt) jedoch häufig die Haupteinnahmequelle der Gemeinden bzw. Countys dar, da die Income Tax (Einkommensteuer) ausschließlich den Ländern oder dem Bund zusteht. 


RECHTSGRUNDLAGE:

  •  GrStG