A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
G

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbssteuer besteuert den Kauf von Immobilien

Die Grunderwerbsteuer besteuert der Erwerb von Grundstücken (zumeist mit aufstehenden Gebäuden), Eigentumswohnungen und Teilen davon. Besteuert wird als der Eidentümerwechsel bei Immobilien. Sie ist dem Grunde nach eine Ländersteuer. Basis der Steuer ist im Regelfall der Kaufpreis. Die Steuersätze betragen zwischen 3,5% (Bayern, Sachsen) und 6,5% (Brandenburg, Saarland, Thüringen, Schleswig-Holstein und NRW).  

Download
Steuersätze der Grunderwerbsteuer nach Bundesländern
Steuersätze der Grunderwerbsteuer.pdf
Adobe Acrobat Dokument 183.6 KB

Es gibt aber wichtige Ausnahmen:

  • Ehegatten des Veräußerers
  • Verwandte in gerader Linie des Veräußerers
  • Erwerb von Todes wegen (Erbanfall) oder bei Schenkungen (aber ggf. fällt Erbschafts-/Schenkungssteuer an)
  • Übernahme einer Immobilie aus dem Erbnachlass einer Erbengemeinschaft durch einen Miterben

Steuerlicher Hinweis: Auch bei einer Schenkung kann es zu Grunderwerbsteuerzahlungen kommen (obgleich keine Kaufpreis vorliegt), wenn z.B. auch Darlehen übernommen, Nießbrauchsrechte vorbehalten oder Grundstücke "getauscht" werden. 

Beispiele:

Beispiel 1: 
Oma Hilde zieht ins Altersheim und schenkt Ihrer Nichte Kinga ihr Haus am Strand auf der Insel Usedom. Kinga muss aber das Restdarlehen für die neuen Fenster und das neue Dach in Höhe von 38.000 Euro weiter bezahlen. 

Lösung:

Es liegt eine sogenannte "gemischte Schenkung" vor, da Kinga tatsächlich ja 38.000 Euro bezahlt, um das Haus am Strand zu erhalten. Die 38 T€ gelten als Kaufpreis und unterliegen der Grunderwerbsteuer.

 

Beispiel 2:

Onkel Robert (65) schenkt seinem Neffen Matthias sein Haus im Ruhrpott, behält sich aber bis zu seinem Tode das Wohnrecht vor. 

Lösung:

Das Wohnrecht stellt einen Wert dar, der sich wie folgt berechnet:
erzielbare Miete monatlich: 1.000 Euro = 12.000 Euro jährlich

Lebenserwartung (amtliche Sterbetabelle) = 17,71 Jahre = Faktor 11,444
--> Wert des Wohnrechtes = 137.328 Euro. Matthias muss diesen Betrag versteuern.

 

Beispiel 3:

Die Geschwister Arite und Holger besitzen zu je 1/2 gemeinsam 2 vermietete Eigentumswohnungen mit einem Marktwert von jeweils 300.000 Euro in Berlin. Da sie sich jetzt häufiger streiten, wollen sie, dass beide jeweils eine Wohnung allein besitzen. Sie gehen zum Notar und lassen die jeweiligen Grundbücher umschreiben. 

Lösung:

Da es sich hier um einen tauschähnlichen Vorgang handelt, muss jeder 1/2 der jeweiligen Wohnung, also 150.000 Euro versteuern.


RECHTSGRUNDLAGE:

  •  GrEStG