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Kleinunternehmer

Kleinunternehmer ist, etwas vereinfacht gesagt, wer nicht mehr als 17.500 € Umsatz pro Jahr in Deutschland erzielt. Allerdings bezieht sich diese Summe nur auf die Umsatzsteuer (bzw. Mehrwertsteuer, was dasselbe ist).

Kleinunternehmer: Definition

Genauer lautet die Regel: 

  • nicht mehr als 17.500 € im vorangegangenen Jahr und
  • nicht mehr als 50.000 € im laufenden Jahr.

Bezüglich anderer Steuerarten wie Einkommenssteuer oder Gewerbesteuer gilt diese Regelung nicht. Für diese Steuerarten gelten folgende Freibeträge:

  • Einkommensteuer - Grundfreibetrag (2016)       8.652€
  • Gewerbesteuerfreibetrag  (pro Betrieb)             24.500 €
  ACHTUNG!  
  Bei unterjähriger Gründung oder Geschäftsaufgabe wird der Betrag interpoliert. Bei Gründung im November beträgt der Jahresbetrag daher nur 2/12tel.

also 17.500 € / 12 * 2 = 2.916 €.
 

Vorteile Kleinunternehmer

  • Werden die oben genannten Beträge nicht überschritten, wird die Umsatzsteuer nicht erhoben. Beim Verkauf an Endkunden steigt dadurch der Gewinn um die jeweiligen Umsatzsteuer (7% oder 19%).
  • Es handelt sich dabei um ein Wahlrecht, das am einfachsten bereits in der steuerlichen Anmeldung beantragt wird. Auf Wunsch kann aber ganz normal mit Umsatzsteuer abgerechnet werden. Das ist dann sinnvoll, wenn hohe Anschaffungen getätigt werden (Maschinen, Fahrzeuge, IT-Technik) die mit Umsatzsteuer behaftet sind.
  • Die Betragszahlen beziehen sich weiterhin nur auf in Deutschland erbrachte Umsätze. Es muss also jeweils geprüft werden, ob die Umsätze in Deutschland oder einem anderen Land steuerbar und steuerpflichtig sind.
  • Auch bestimmte steuerfreie Erlöse (z.B. Heilbehandlungen, Unterricht der auf eine Prüfung vorbereitet, Versicherungs- und Bausparvertragsvermittlung) gehören nicht zum Umsatz der unter die Freigrenze fällt. So kann der Zahnarzt z.B. neben seiner Arzttätigkeit noch 17.500 € Umsatz mit hochwertigen elektrischen Zahnbürsten machen, ohne Umsatzsteuer abführen zu müssen.

Nachteile Kleinunternehmer

  •  Wer die Kleinunternehmerregelung anwendet, kann aus den Rechnungen von anderen Unternehmen keine Umsatzsteuer beim Finanzamt geltend machen, die man als "Normalunternehmer" angerechnet bekommt.
  • Auch wenn man Kleinunternehmer ist, muss man sich mit bestimmten Regeln beschäftigen. Umsatzsteuer fällt nämlich trotzdem in folgenden Fällen an:

    - Einfuhrumsatzsteuer bei Importen
    - Umsatzsteuer auf innergemeinschaftliche Erwerbe
      (wenn steuerfrei in der EU erworben)
    - bei Beförderungseinzelbesteuerung
    - bei Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
       (z.B. Leistungen von Paypal, Amazon, Google, Ebay, Teachable)
    - bei unberechtigtem Steuerausweis
      (Es wurde Steuer in den Rechnungen ausgewiesen, obwohl die
      Kleinunternehmerregel angewendet soll.)
    - bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften


RECHTSGRUNDLAGE:
Die relevanten Regelungen finden sich im §19 des UStG und im Abschnitt 19 des UStAE.