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Minijob

Ein Minijob, also eine geringfügige Beschäftigung (auf 450 Euro Basis) - liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 450 Euro nicht überschreitet.

Auch mehrere Minijobs möglich

Es spielt keine Rolle, ob es ein Minijob oder mehrere Minijobs sind: Ausschlaggebend ist die verdiente Summe. Bei der Prüfung, ob die Verdienstgrenze von 450 Euro im Monat überschritten wird, sollen Sie vom regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt ausgehen. Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt ermittelt sich abhängig von der Anzahl der Monate, für die eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt besteht.

Minijob: Maximal 5.400 Euro im Jahr

Bei einem Minijob sind maximal 12 Monate anzusetzen. Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt darf durchschnittlich 450 Euro nicht übersteigen. Das entspricht einer Verdienstgrenze von maximal 5.400 Euro pro Jahr bei durchgehender mindestens 12 Monate dauernder Beschäftigung. Dem regelmäßigen monatlichen Arbeitsverdienst müssen auch einmalige Einnahmen hinzugerechnet werden, wie zum Beispiel das Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld.


RECHTSGRUNDLAGE:

  • §8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV
  • §8a und 14 SGB IV
  • §40a Abs. 2 EStG 
  • R40a.2 LStR
  • GeringRL vom 12.11.2014
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GeringRL vom 12.11.2014
Geringfügigkeitsrichtlinie.pdf
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