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Steuerarten: Übersicht 2018

Steuern sind öffentliche Abgaben, die staatliche Institutionen kraft Zwangsgewalt (derzeit Androhung von 5 Jahren Gefängnisstrafe oder empfindliche Geldstrafe) in einseitig festgesetzter Höhe und ohne Gewährung einer Gegenleistung von natürlichen und juristischen Personen ihres Gebietsbereiches erheben und beitreiben.

 

Die ersten Steuern der Menscheitsgeschichte wurden vermutlich von den Sumerern (ca. 3. Tsd. vor Chr.) erhoben in Form von Ernteabgaben, anteilige produzierte Güter (z.B. Leinen) sowie Jagd-, Fischerei- und Zuchtabgaben. Im weiteren Verlauf der Geschichte haben sich die unterschiedlichsten Steuerarten herausgebildet. Eine gute Darstellung bietet die jährlich veröffentlichte "Steuerspirale":

Am besten gefällt uns die "Schaumweinsteuer", auch Sektsteuer, genannt. Sie wurde 1902 "zur Finanzierung der kaiserlichen Kriegsflotte" eingeführt. Wörtliche Begründung im Reichstag: ....„weil bei einer so starken Steigerung der Ausgaben für die Wehrkraft des Landes auch der Schaumwein herangezogen werden muß“

An der Sektsteuer sieht man exemplarisch, dass es bei Steuern eigentlich niemals um die tatsächliche Sache geht, sondern nur um darum, einen Grund zu finden, dem Bürger in die Tasche zu greifen. Deutschland hat derzeit weder einen Kaiser noch eine "Kriegsflotte". Gleichwohl gibt es die Sektsteuer nach über 100 Jahren immer noch. Im Grunde war es allerdings schon damals reines Marketing. Im Jahre 1905 betrugen die Einnahmen aus der Sektsteuer ganze 5,5 Mio Mark, was 2,38% der Ausgaben für die Marine (231 Mio Mark) entsprach.

 

RECHTSGRUNDLAGE:

  • §3 AO
  • diverse Einzelgesetze